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  • Aidenbacher Str. 18
    94474 Vilshofen an der Donau
  • info@i-drive-vilshofen.de
  • +49 160 505 42 02
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  • Montag bis Freitag
    18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstag:
    9.00 Uhr bis 10.30 Uhr

© 2025 Fahrschule i-Drive

Impressum Datenschutz AGB

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    B

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)

    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) bis 3.500 kg
    • Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
    • Anhänger bis 750 kg zG oder
    • Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg
    • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
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    B197 (Schaltkompetenz)

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)

    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
    • Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
    • Anhänger bis 750 kg zG oder
    • Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg
    • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
    • Davon mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe plus 15-minütiger Testfahrt inner- und außerorts
    • Schaltkompetenzprüfung findet beim Fahrlehrer statt
    • Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
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    B96 (kleiner Anhänger)

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
    • Vorbesitz Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG und einer zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

    Ausbildungsumfang:

    • 2,5 Stunden Theorieunterricht á 60 Minuten
    • 3,5 Stunden praktischer Unterricht á 60 Minuten
    • Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
    • Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
    • Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen
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    BE (großer Anhänger)

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
    • Vorbesitz Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG

    Ausbildungsumfang:

    • Nur praktische Ausbildung und Prüfung
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
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    B78 (Automatik)

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)

    Was darf gefahren werden:

    • KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
    • Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
    • Anhänger bis 750 kg zG oder
    • Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
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    Mofa

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 15 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum

    Ausbildungsumfang:

    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
    • 90 Minuten Fahrausbildung
    • Theorieprüfung
    • keine praktische Prüfung
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    AM

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 15 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
    • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten
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    A2

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
    • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit


    Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1

    Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:

    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:

    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten
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    A1

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 16 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
    • Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
    • Die Klasse AM wird mit erteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
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    A

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 24 Jahre
    • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren

    Was darf gefahren werden:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
    • Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre) 
    • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:

    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:

    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • keine Sonderfahrten
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    B196

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 25 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
    • Keine Prüfung notwendig

    Ausbildungsumfang:

    • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
    • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten

    Wichtig:

    • Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
    • Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich
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    Christian Braun

    • Fahrschulinhaber
    • Fahrlehrer
      Klasse A / B / BE
    • Ausbildungsfahrlehrer
    • Angst Coach
    • Medizinische Überprüfungsfahrten
    • Beobachtungsfahrten
    • Einzelunterricht

    Über mich:

    Ich habe schon zahlreiche Fahrschüler auf ihre Prüfungen vorbereitet. Mein Ziel ist es, euch nicht nur das Fahren beizubringen, sondern auch ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln.

    Meine Philosophie:

    Ich glaube daran, dass Lernen Spaß machen sollte. Daher gestalte ich die Fahrstunden und den Unterricht abwechslungsreich und individuell, damit jeder von euch in seinem eigenen Tempo lernen kann. Mir ist es wichtig, dass ihr euch wohlfühlt und Vertrauen in eure Fähigkeiten gewinnt.

    Warum ich Fahrlehrer geworden bin:

    Die Leidenschaft für das Fahren und die Freude daran, Wissen weiterzugeben, haben mich dazu bewegt, Fahrlehrer zu werden. Es ist einfach großartig zu sehen, wie meine Schüler Fortschritte
    machen und schließlich ihren Führerschein in der Hand halten.

    Ich freue mich sehr darauf, euch kennenzulernen und gemeinsam an eurem Ziel zu arbeiten. Wenn ihr Fragen habt, zögert nicht, mich anzusprechen.

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    Silvia Braun

    • Büro und Organisation

    In der Fahrschule bin ich für dich da, freundlich, kompetent und stets bemüht, dir bei allen Fragen rund um die Organisation weiterzuhelfen.

    Ich sorge dafür, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst und dass der bürokratische Ablauf für dich schnell und unkompliziert erledigt wird, so wird der Weg zum Führerschein für dich rundum
    angenehm und stressfrei.

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    Büro

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