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  • Aidenbacher Str. 18
    94474 Vilshofen an der Donau
  • info@i-drive-vilshofen.de
  • +49 160 505 42 02
Unterrichtszeiten
  • Montag bis Freitag
    18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Samstag:
    9.00 Uhr bis 10.30 Uhr

© 2025 Fahrschule i-Drive

Impressum Datenschutz AGB

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    B

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)


    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
    • 8 Personen plus Fahrer
    • Anhänger bis 750 kg oder
    • Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination


    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit

     

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    B197

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)

    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
    • 8 Personen plus Fahrer
    • Anhänger bis 750 kg oder
    • Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
    • Die Klassen AM und L werden mit erteilt

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
    • Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
    • Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
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    B96

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
    • Vorbesitz Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.

    Ausbildungsumfang:

    • 2,5 Stunden Theorieunterricht
    • 3,5 Stunden praktischer Unterricht
    • Mind. 1 Fahrstunde
    • Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
    • Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
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    BE

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
    • Vorbesitz Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM

    Ausbildungsumfang:

    • Nur praktische Ausbildung und Prüfung
    • 3 Fahrstunden Überlandschulung
    • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
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    B78

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)

    Was darf gefahren werden:

    • KEINE Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung
    • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
    • 8 Personen plus Fahrer
    • Anhänger bis 750 kg oder
    • Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
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    Mofa

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 15 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum.

    Ausbildungsumfang:

    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
    • 90 Minuten Fahrausbildung
    • Theorieprüfung
    • keine praktische Prüfung
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    AM

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 15 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
    • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten
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    A2

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
    • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

    Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
    Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:

    • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:

    • Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
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    A1

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 16 Jahre

    Was darf gefahren werden:

    • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
    • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
    • Die Klasse AM wird mit erteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
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    A

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 24 Jahre
    • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren

    Was darf gefahren werden:

    • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
    • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt

    Ausbildungsumfang:

    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
    • Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:

    • 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

    Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:

    • keine Sonderfahrten
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    B196

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 25 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

    Was darf gefahren werden:

    • Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
    • Keine Prüfung notwendig

    Ausbildungsumfang:

    • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
    • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

    Wichtig:

    • Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
    • Die Klasse A1 wird nicht erteilt sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
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    Christian Braun

    • Fahrschulinhaber
    • Fahrlehrer
      Klasse A / B / BE
    • Ausbildungsfahrlehrer
    • Angst Coach
    • Medizinische Überprüfungsfahrten
    • Beobachtungsfahrten
    • Einzelunterricht

    Über mich:

    Ich habe schon zahlreiche Fahrschüler auf ihre Prüfungen vorbereitet. Mein Ziel ist es, euch nicht nur das Fahren beizubringen, sondern auch ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln.

    Meine Philosophie:

    Ich glaube daran, dass Lernen Spaß machen sollte. Daher gestalte ich die Fahrstunden und den Unterricht abwechslungsreich und individuell, damit jeder von euch in seinem eigenen Tempo lernen kann. Mir ist es wichtig, dass ihr euch wohlfühlt und Vertrauen in eure Fähigkeiten gewinnt.

    Warum ich Fahrlehrer geworden bin:

    Die Leidenschaft für das Fahren und die Freude daran, Wissen weiterzugeben, haben mich dazu bewegt, Fahrlehrer zu werden. Es ist einfach großartig zu sehen, wie meine Schüler Fortschritte
    machen und schließlich ihren Führerschein in der Hand halten.

    Ich freue mich sehr darauf, euch kennenzulernen und gemeinsam an eurem Ziel zu arbeiten. Wenn ihr Fragen habt, zögert nicht, mich anzusprechen.

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    Silvia Braun

    • Büro und Organisation

    In der Fahrschule bin ich für dich da, freundlich, kompetent und stets bemüht, dir bei allen Fragen rund um die Organisation weiterzuhelfen.

    Ich sorge dafür, dass du dich bei uns gut aufgehoben fühlst und dass der bürokratische Ablauf für dich schnell und unkompliziert erledigt wird, so wird der Weg zum Führerschein für dich rundum
    angenehm und stressfrei.

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    Büro

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